Beeidigter Übersetzer

Stempel für die beglaubigte Übersetzung

Beeidigte Übersetzer bzw. ermächtigte Übersetzer sind Fachübersetzer für die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten.

Als sogenannte Urkunden-Übersetzer übersetzen und beglaubigen sie ihre Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten.

In der Regel werden nur Übersetzungen mit einer ordnungsgemäßen Beglaubigung amtlich anerkannt.

Dokumente für offizielle Zwecke wie Eheschließung, Immatrikulation, Erbschaft oder Adoption müssen deshalb im Allgemeinen von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden.

Mehr lesen: Angebot bestellen | Beglaubigte Übersetzung | Beglaubigung

So wird die Übersetzung beglaubigt

Beeidigte Übersetzer sind aufgrund ihrer Beeidigung zur inhaltsgetreuen Übersetzung verpflichtet.

Um zu bestätigen, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist, fügt der Übersetzer am Ende der Übersetzung eine Beglaubigungsformel ein.

Außerdem gehören zur Beglaubigung die Unterschrift und der Beglaubigungsstempel des Übersetzers.

Die Beeidigung des Übersetzers

Um „beeidigter Übersetzer“ zu werden, muss der Übersetzer von einer zuständigen Stelle allgemein beeidigt bzw. ermächtigt werden.

In Deutschland müssen die Übersetzer beim betreffenden Landgericht einen Eid ablegen. Die Ermächtigung erfordert außerdem dem Nachweis der fachlichen und persönlichen Befähigung und Eignung des Übersetzers.

Was ist richtig: „beeidigter Übersetzer“ oder „vereidigter Übersetzer“

„Beeidigter Übersetzer“, „vereidigter / ermächtigter oder öffentlicher bestellter Übersetzer“ – alle Begriffe sind im Prinzip richtig und bezeichnen einen Übersetzer, der Übersetzungen für offizielle und juristische Zwecke ausführt. Letztlich hängt der richtige Gebrauch des Begriffs vom jeweiligen Land und dem Verfahren der Ernennung der offizielle Übersetzer ab.

In Deutschland variieren die Bezeichnungen auch zwischen den Bundesländern. Offizielle Übersetzer werden entweder als “beeidigt” / “vereidigt”“ermächtigt” oder “öffentlich bestellt”. In Berlin werden die entsprechenden Übersetzer als “ermächtigte Übersetzer” und die betreffenden Dolmetscher als “allgemein beeidigte Dolmetscher”.

Suchportale für beeidigte Übersetzer

Für die Suche nach einem beeidigten Übersetzer sind im Internet verschiedene Suchportale verfügbar:

  • In der Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) liefert ebenfalls bundesweit beeidigte Übersetzer.