Beglaubigung der Übersetzung

Stempel für beglaubigte Übersetzung - BeglaubigungsstempelDie Beglaubigung der Übersetzung stelle ich als beeidigter Übersetzer für Englisch, Deutsch und Spanisch aus. Sie ist Teil der beglaubigten Übersetzung, verleiht ihr offiziellen Charakter und macht sie behördentauglich.

Mein Beglaubigungsvermerk dient hierbei der Bescheinigung, dass die Übersetzung in Bezug auf das Originaldokument richtig und vollständig ist.

Sie erhalten somit Übersetzungen mit Beglaubigung, Stempel und Unterschrift, die von den Behörden in Deutschland und in der Regel auch im Ausland anerkannt werden.

Mehr lesen: Angebot bestellen | Beglaubigte Übersetzung | Beeidigter Übersetzer

Wann wird eine Übersetzung mit Beglaubigung erstellt?

Übersetzungen mit Beglaubigung benötigen Sie zumeist für Ämter und Behörden, da diese für ausländische Urkunden und Dokumente in der Regel offizielle Übersetzungen verlangen. Üblich sind beglaubigte Übersetzungen zum Beispiel für Standesamt, Jugendamt, Gerichte, Notare, Universitäten und Arbeitgeber.

Da die Anforderungen jedoch von der konkreten Behörde abhängen, empfiehlt es sich, bei der entsprechenden Stelle nachzufragen, ob eine Übersetzung mit Beglaubigung verlangt wird.

Anerkennung der Beglaubigung in Deutschland

Die Anerkennung einer Übersetzung mit Beglaubigung erfolgt in Deutschland unabhängig davon, in welchem Bundesland sie erstellt wurde. So wird zum Beispiel eine in Berlin erstellte beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland bzw. in allen Bundesländern anerkannt. (§ 142 ZPO – Zivilprozessordnung / Anordnung der Urkundenvorlegung vom 30.10.2008)

Gültigkeit der Beglaubigung im Ausland

In Deutschland erstellte Übersetzungen mit Beglaubigung sind im Allgemeinen auch im Ausland gültig. Im Einzelfall können zusätzliche Beglaubigungen erforderlich sein, die für den konkreten Fall erfragt werden sollten:

  • die Haager Apostille zur Beglaubigung der Unterschrift des beeidigten Übersetzers durch die zuständige Behörde (zum Beispiel das Landgericht Berlin)
  • die Beglaubigung durch die Botschaft des Ziellandes