
Haager Apostille für Urkunden • Bild: Natalie Krugiolka
Um die beglaubigte Übersetzung eines Dokumentes im Ausland verwenden zu können, werden Sie häufig eine Apostille …
… benötigen. Die Apostille dient dabei als eine zusätzliche Beglaubigung bzw. Überbeglaubigung, mit der in diesem Fall bestätigt wird, dass der beeidigte Übersetzer zur Ausstellung der Beglaubigung für die Übersetzung berechtigt ist.
Behörden, die Apostillen für beglaubigte Übersetzungen ausstellen
- In Berlin erhalten Sie die Apostille für eine beglaubigte Übersetzung bei folgender Behörde:
Landgericht Berlin
Geschäftsstelle für Legalisationen und Apostillen
beim Landgericht Berlin – Dienststelle Littenstraße – Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin
- Bundesweit ist die Apostillen-Ausstellung unterschiedlich geregelt, so dass Sie sich für das entsprechende Bundesland konkret informieren müssen, welche Behörde für die Ausstellung der Apostille zuständig ist.
In welchen Ländern wird die Apostille verwendet?
Ob Sie eine Apostille als Überbeglaubigung für eine beglaubigte Übersetzung verwenden können, hängt davon ab, ob das entsprechende Land das Apostillen-Abkommen unterzeichnet hat. Mitglied des Haager Übereinkommens Nr. 12 vom 5. Oktober 1961 zur Verwendung der Apostille als vereinfachte Beglaubigungsform sind heute bereits über 100 Länder.
Die aktuelle Mitgliedsliste des Apostillen-Übereinkommens finden Sie auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH).
Und wenn das Zielland keine Apostillen akzeptiert?
Für den Fall, dass Ihr Zielland kein Mitgliedsstaat des Apostillen-Übereinkommens ist, können Sie sich ggf. von einer deutschen Behörde eine „Vorbeglaubigung“ ausstellen lassen (in Berlin ebenfalls beim Landgericht Berlin) und nachfolgend für diese bei der Botschaft des betreffenden Landes eine Legalisation einholen.