Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen “Komunikando – Diplom-Übersetzer Natalie Krugiolka” (Dienstleister) und seinen Auftraggebern (bzw. Kunden), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrags anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäfte.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dienstleister nur dann verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang der Sprachdienstleistungen
(1) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich oder mündlich vereinbarte Dienstleistung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Dienstleister über Details hinsichtlich der gewünschten Ausführungsformen der Dienstleistungen zu unterrichten (bei Übersetzungen und Lektoraten z. B. Verwendungszweck, Druckreife, äußere Form; bei Dolmetschleistungen Dauer, Ort, Anlass bzw. Rahmen des Einsatzes). Bei für den Druck bestimmten Übersetzungen bzw. Lektoraten erhält der Dienstleister rechtzeitig vor dem Druck einen Korrekturabzug, so dass er eventuelle Fehler beseitigen kann.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen spätestens bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (z. B. Terminologielisten, Glossare, Abkürzungen, Abbildungen, Tabellen, Skripte, Präsentationen).
(3) Im Fall von Übersetzungen ist der Auftraggeber gehalten, die vom Dienstleister angefertigten Texte auf die Korrektheit von Namen-, Daten- und Zahlenangaben selbst zu prüfen. Dies gilt auch für Lektoratsleistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für erforderliche urheberrechtliche Fragen und Genehmigungen einschließlich der Sicherstellung, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Im Falle von Ansprüchen Dritter (z. B. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen) hat der Auftraggeber den Dienstleister davon freizustellen.
(5) Bei Dolmetschleistungen, die aufgenommen oder nachträglich transkribiert und weiter verwendet werden, hat der Dienstleister das Recht auf Einsichtnahme und ggf. Korrektur.
(6) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Dienstleister behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf die Beseitigung von eventuell in der Dienstleistung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Auftraggeber hat den Anspruch auf Mängelbeseitigung unter präziser Angabe des Mangels innerhalb von zwei Wochen und unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung geltend zu machen. Eine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte, unvollständige oder schwer lesbare Textvorlagen verursacht wurden, besteht nicht.
(3) Im Falle des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
5. Haftung
(1) Alle Schadenersatzansprüche gegen die Übersetzerin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Übersetzerin (d.h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext) verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
(2) Die Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Dienstleister wegen Mängeln der Dienstleistung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Leistung.
(3) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen §634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
(4) Der elektronische Versand von Texten und Daten erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Vom Dienstleister wird keine Haftung für auftretende Mängel hinsichtlich Datensicherheit, Geheimhaltung, Virusübertragungen und Datenschäden übernommen.
(5) Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
(6) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die beglaubigte Übersetzung von der anfordernden Stelle nicht akzeptiert wird. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers im Voraus abzuklären, ob der Dienstleister die behördlich gestellten Anforderungen erfüllt. Dem Auftraggeber obliegt es auch sich zu informieren, ob die Übersetzung mit einer Apostille oder ähnlichem versehen werden soll.
6. Vertraulichkeit
(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Alle Dokumente, Texte und Materialien werden vertraulich behandelt.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Dienstleister hat das Recht, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung Dritter ist der Dienstleister verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit gemäß Nr. 6 verpflichten.
8. Vergütung
(1) Der Dienstleister hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
(2) Wurde über die Höhe des Honorars vorab keine Vereinbarung getroffen, so ist eine der Art und Schwierigkeit der Leistung angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Als angemessen und üblich gelten bei Übersetzungen mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze.
9. Zahlungsbedingungen
(1) Bei Übergabe der Leistungen (im Falle von Übersetzungen bzw. Lektoraten) bzw. nach Beendigung des Dolmetscheinsatzes erhält der Auftraggeber vom Dienstleister eine Rechnung.
(2) Die Rechnungen des Dienstleisters sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Zahlung ist bar oder per Überweisung möglich.
(3) Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, gemäß geltendem Recht zusätzlich Mahngebühren und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
(4) Bei umfangreichen Leistungen sowie generell bei Aufträgen aus dem Ausland kann der Dienstleister einen Vorschuss in Höhe einer Teilsumme bzw. des Gesamtbetrags verlangen. Er hat auch das Recht, in begründeten Fällen die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig zu machen.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.
(2) Der Dienstleister behält sich ein eventuell entstandenes Urheberrecht in Verbindung mit den erbrachten Leistungen vor.
(3) Dolmetschleistungen dürfen nur mit Zustimmung des Dienstleisters aufgenommen, transkribiert und weiter verwendet werden.
11. Kündigungs- und Rücktrittsrecht
(1) Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber bis Fertigstellung der Dienstleistung muss gegenüber dem Dienstleister schriftlich erfolgen. Der Dienstleister hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes.
(2) Bei Aufträgen, die durch das Internet-Angebot des Dienstleisters zustande kommen, verzichtet der Auftraggeber auf sein eventuelles Widerrufsrecht, insofern der Dienstleister bereits mit der Auftragsbearbeitung begonnen und den Auftraggeber darüber informiert hat.
(3) Dolmetschaufträge können bis 10 Tage vor dem Einsatztermin ohne zusätzliche Kosten abgesagt werden. Kommt der Dolmetscheinsatz aus Gründen nicht zustande, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden bis zu einer Woche vor dem Einsatz 25% und bis zu drei Tagen vor dem Einsatz 50% des vereinbarten Honorars vergütet. Kommt der Einsatz aus Gründen nicht zustande, die der Dienstleister selbst zu vertreten hat, informiert dieser den Auftraggeber schnellstmöglich und bietet die Stellung eines gleichwertigen Ersatzdolmetschers an.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle daraus entstehenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
(1) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Ergebnis bzw. deren angestrebtem Zweck möglichst gleichwertig ist.
Stand: Mai 2023