Für beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland benötigen Sie häufig eine Apostille. Mit dieser werden Unterschrift und Stempel des beeidigten Übersetzers überbeglaubigt.

Die Apostille dient somit der offiziellen Bestätigung, dass der beeidigte Übersetzer tatsächlich zur Ausstellung der beglaubigten Übersetzung berechtigt ist.

In der Regel sind die Landgerichte für die Ausstellung von Apostillen für beglaubigte Übersetzungen zuständig. In Berlin ist die Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisationen des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17, 10179 Berlin.