Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, welche Bezeichnung eigentlich richtig ist: Beeidigter Übersetzer oder vereidigter, ermächtigter oder öffentlich bestellter?

Die Vielzahl dieser Titel ist tatsächlich verwirrend, und eigentlich ist keiner davon falsch. Welche Bezeichnung konkret verwendet wird, hängt zum einen davon ab, ob es sich um einen Übersetzer oder Dolmetscher handelt.

Auf der anderen Seite beruht die Verschiedenheit der Titel darauf, dass die Verfahren zur Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt sind. Der jeweilige Titel widerspiegelt somit das Verfahren, gemäß dem die Übersetzer oder Dolmetscher entweder „beeidigt“, „vereidigt“, „ermächtigt“ oder „öffentlich bestellt“ werden.

In Berlin lauten die offizielle Bezeichnungen: „allgemein beeidigte Dolmetscher“ und „ermächtigte Übersetzer“.