FAQ: Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen bzw. Urkunden-Übersetzungen weisen einige Besonderheiten auf, die immer wieder Anlass für Fragen sind. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen beglaubigte Übersetzung, beeidigter Übersetzer und Apostille.

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Beglaubigte Übersetzung – kurz erklärt

Landgericht Berlin in Berlin-Mitte - Apostille für beglaubigte Übersetzung

Landgericht in Berlin Mitte • Foto: Beek100 (Eigene Arbeit), [CC BY-SA 3.0 or GFDL] via Wikimedia Commons

1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung in Bezug auf das Original bescheinigt.

Neben dem Beglaubigungsvermerk sind auch der Stempel und die Unterschrift des beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers wesentliche Bestandteile der beglaubigten Übersetzung.

2. Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Behörden, Institutionen und Arbeitgeber verlangen für offizielle Zwecke wie Heirat, Studienbewerbung, juristische Vorgänge usw. in der Regel eine beglaubigte bzw. offizielle Übersetzung. Es empfiehlt sich jedoch, für den konkreten Fall nachzufragen, da die Handhabung variieren kann.

3. Werden beglaubigte Übersetzungen in anderen Bundesländern anerkannt?

Die Gültigkeit beglaubigter Übersetzungen wurde in § 142 Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) vom 30.10.2008 neu geregelt. Somit erfolgt die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzungen unabhängig davon, in welchem Bundesland sie erstellt wurde. Eine in Berlin erstellte beglaubigte Übersetzung wird somit in allen Bundesländern anerkannt.

4. Wird eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?

Die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland ist prinzipiell möglich, sollte jedoch für den Einzelfall erfragt werden. Häufig sind zusätzliche Bestätigungen erforderlich wie die Apostille sowie die Beglaubigung durch die entsprechende Botschaft des Ziellandes.

Beeidigter Übersetzer

1. Was ist ein beeidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher?

Beeidigte (bzw. ermächtigte) Übersetzer sind Übersetzer, die von einer zuständigen Stelle (für Berlin das Landgericht Berlin) allgemein beeidigt bzw. ermächtigt wurden. Voraussetzung ist der Nachweis der fachlichen und persönlichen Befähigung und Eignung. Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher sind zur wahrheitsgemäßen Sprachübertragung und Verschwiegenheit verpflichtet.

2. Welche Bezeichnung ist richtig: beeidigt, vereidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt?

Die Verfahren zur Beeidigung von Übersetzern und Dolmetscher sind in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt. Je nach Bundesländern werden dabei wie oben beschrieben unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. In Berlin lautet die offizielle Bezeichnung „allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer“. Ein beeidigter Übersetzer wird auch als Urkunden-Übersetzer bezeichnet.

3. Wie findet man einen beeidigten Übersetzer?

Das Justizpotal des Bundes und der Länder bietet ein bundesweites Verzeichnis beeidigter Übersetzer und Dolmetscher.

In der Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) finden Sie ebenfalls bundesweit beeidigte Übersetzer.

Haager Apostille

Haager Apostille zur Beglaubigung von Urkunden für das Ausland

Haager Apostille zur Urkunden-Beglaubigung • Bild: Natalie Krugiolka

1. Was ist die Haager Apostille?

Die Haager Apostille ist eine international vereinbarte, vereinfachte Beglaubigungsform für die Handhabung von Urkunden im Ausland nach dem Haager Übereinkommen Nr. 12 von 1961. Hier finden Sie eine Liste der Mitgliedsstaaten der Haager Apostille, die das Abkommen unterzeichnet haben und die Apostille akzeptieren.

2. Wann wird eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung benötigt?

Bei beglaubigten Übersetzungen dient die Apostille zur Überbeglaubigung, mit der Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers bestätigt wird. Ob eine Apostillen-Beglaubigung benötigt wird, hängt jedoch vom konkreten Einzelfall und Zielland ab.

3. Wo werden Apostillen für beglaubigte Übersetzungen ausgestellt?

In der Regel erfolgt die Ausstellung von Apostillen für beglaubigte Übersetzungen durch die Landgerichte. Zuständige Stelle in Berlin ist die Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisationen des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17, 10179 Berlin.

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