Offizieller Stempel eines beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers

Beglaubigungsstempel

Wenn Sie für Urkunden oder andere offizielle Dokumente eine beglaubigte Übersetzung erstellen lassen …

… ist die Vorlage des Original-Dokumentes in der Regel zwingend erforderlich.

Das gilt insbesondere für die beglaubigte Übersetzung standesamtlicher Urkunden sowie für Studien- und Berufsabschlüsse, aber auch für alle anderen amtlichen Schriftstücke.

Weiterlesen: Beglaubigte Übersetzung für Englisch und Spanisch

Für die Anforderung des Originals bestehen zumeist mehrere Gründe:

  • Der beeidigte Übersetzer ist verpflichtet in seinem Beglaubigungsvermerk anzugeben, ob sich die Übersetzung auf ein Original, eine Kopie oder z. B. auf ein nur in elektronischer Form existierendes Dokument bezieht.

  • Auf Kopien (oder Fotos) sind Prägestempel, Wasserzeichen oder auch Unterschriften oft nicht sichtbar. Hierbei handelt es sich jedoch um wichtige Elemente des Dokumentes, die in jedem Fall übersetzt werden müssen.

  • Durch die Vorlage des Originals soll die Manipulation von Dokumenten verhindert werden. Das liegt im Interesse der empfangenden Behörde, hilft aber auch dem Übersetzer, sich gegen eventuelle Probleme abzusichern.

Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel. So besteht der Adressat nicht in jedem Fall auf die Vorlage des Originals. Und unter bestimmten Umständen ist es schlicht nicht möglich, das Original vorzulegen.