Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
für Englisch, Deutsch und Spanisch

Ich erstelle beglaubigte Übersetzungen für Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Gerichtsurteile und andere Schriftstücke in den Sprachkombinationen: .

Deutsch ⇒ Englisch | Englisch ⇒ Deutsch
Deutsch ⇒ Spanisch | Spanisch ⇒ Deutsch.

Als beeidigter Übersetzer stelle ich hierzu die beeidigte Übersetzung mit Beglaubigung und Stempel aus. Sie können die Übersetzung daher für offizielle Zwecke, Ämter und Behörden in ganz Deutschland verwenden.

Falls Sie für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille z. B. vom Landgericht Berlin für das Ausland benötigen, bin ich Ihnen gern behilflich. Ich bin als beeidigter Übersetzer beim Landgericht registriert.

Mehr lesen: Angebot bestellen | Beglaubigung | Beeidigter Übersetzer | FAQ

Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie für offizielle Dokumente. Von Abiturzeugnis bis Zertifikat

  • Abiturzeugnisse, Universitätsdiplome, Studienzeugnisse
  • Gerichtsbeschlüsse, Urteile, Verträge, Vollmachten, notarielle Urkunden
  • Unternehmensdokumente (Steuer, Handelsregister usw.)
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden
  • Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen
  • Führerscheine, Reisepässe, Visa
  • Medizinische Abschlüsse, ärztliche Atteste
  • Sorgerechtserklärung, Adoptionsunterlagen und Zertifikate

Ablauf: Wie bestelle ich eine beglaubigte Übersetzung?

Sie können Ihre beglaubigte Übersetzung für Englisch – Deutsch – Spanisch online oder per Email bestellen.

  1. Sie schicken Ihre Anfrage mit den Dokumenten (als Bild oder PDF) online oder per Email.
  2. Ihr Dokument wird zum vereinbarten Termin übersetzt und beglaubigt.
  3. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung persönlich, per Post oder Email.

5 Vorteile der beglaubigten Übersetzung

  • Die beglaubigte Übersetzungen haben offiziellen Charakter und sind daher amtstauglich.
  • Die Übersetzung enthält Beglaubigung, Stempel und Unterschrift.
  • Mit der Beglaubigung wird die Richtigkeit der Übersetzung offiziell bescheinigt.
  • Der Übersetzer ist beeidigt bzw. ermächtigt (z. B. durch das Landgericht Berlin).
  • Die beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland und in der Regel im Ausland gültig.

Bieten Sie beglaubigte Übersetzungen nur für Englisch, Deutsch und Spanisch an?

Ja, denn meine Ermächtigung als beeidigter bzw. vereidigter Übersetzer durch das Landgericht Berlin gilt nur für Übersetzungen in Englisch und Spanisch oder umgekehrt. Ich biete Urkunden-Übersetzungen mit Beglaubigung daher in den Sprachrichtungen: Deutsch ⇒ Englisch / Englisch ⇒ Deutsch sowie Deutsch ⇒ Spanisch / Spanisch ⇒ Deutsch an.

Stichwörter: BeglaubigungBeeidigter ÜbersetzerErmächtigter Übersetzer in BerlinHäufige Fragen (FAQ) • Beglaubigte Übersetzung • Bescheinigte Übersetzung • Urkunden-Übersetzung • Übersetzung mit Beglaubigung • Amtliche Übersetzung • Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung