Ich werde häufiger gefragt, ob beglaubigte Übersetzungen auch in anderen Bundesländern bzw. auch im Ausland gültig sind. Prinzipiell lässt sich diese Frage bejahen.
Gültigkeit der beglaubigte Übersetzung in Deutschland
Die Gültigkeit von Übersetzungen mit Beglaubigung wird in § 142 Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) vom 30.10.2008 geregelt.
Demnach erfolgt die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzungen unabhängig davon, in welchem Bundesland sie erstellt wurde. Eine in Berlin erstellte beglaubigte Übersetzung wird somit in allen Bundesländern anerkannt.
Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung im Ausland
Die Anerkennung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland ist zumeist ebenfalls möglich. Häufig sind jedoch zusätzliche Beglaubigungen durch andere offizielle Stellen erforderlich, die für den Einzelfall erfragt werden sollten. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Apostille als Bestätigung von Unterschrift und Stempel des Übersetzers durch die zuständige Apostillen-Behörde
- die Beglaubigung durch die Botschaft des Ziellandes