Behörden, Notariate und andere offizielle Stellen verlangen in der Regel beglaubigte Übersetzungen, da sie durch die Beglaubigung offiziellen Charakter besitzen und …
… von autorisierten Übersetzern erstellt werden. Durch seine Beglaubigung bescheinigt der Übersetzer, dass die Übersetzung vollständig ist und inhaltlich mit dem Original übereinstimmt. Neben dem Beglaubigungsvermerk selbst gehören zu einer offiziellen Beglaubigung der Stempel und die Unterschrift des Übersetzers. Übersetzungen mit Beglaubigung können nur von offiziell beeidigten bzw. ermächtigten / vereidigten Übersetzern erstellt werden.
Für offizielle Zwecke, Behörden und Institutionen
In der Regel teilen Ihnen Standesamt, Behörden, Institutionen und Arbeitgeber mit, ob eine Übersetzung mit Beglaubigung gewünscht wird. Üblicherweise gilt das beispielsweise für Heirat, Studienbewerbung, juristische Vorgänge (Kaufvertrag, Erbschaft) und ähnliche amtlche Zwecke. Es empfiehlt sich jedoch, für den konkreten Fall nachzufragen, da die Handhabung variieren kann.
Tipp: Für Übersetzungen, die für das Ausland bestimmt sind, wird häufig eine Apostille als Überbeglaubigung verlangt.
Beglaubigte Übersetzung für Englisch-Deutsch und Spanisch-Deutsch